Bargeldloses Zahlen

Das 4 Parteien-System im Kartenmarkt

Die Kredit- bzw. Debitkarte wird typischerweise von einer Bank oder einer Bankengruppe herausgegeben (Issuer). Der Endkunde, auf dessen Namen die Karte lautet, bezahlt dafür eine Kartengebühr. Mit dieser Karte ist er in der Lage, beim Händler Waren und Dienstleistungen bargeldlos einzukaufen. Die Transaktion wird am Verkaufspunkt elektronisch abgewickelt: Der Händler übermittelt dem Kartenverarbeiter (Acquirer) die Transaktions-Daten. Letzterer sorgt dafür, dass dem Händler der Kaufpreis gutgeschrieben wird und dass der Karten-Issuer den Kaufbetrag dem Konto des Endkunden belastet. Mit der Belastung dieses Kontos ist die Transaktion abgeschlossen.

Der Händler erhält den Verkaufspreis abzüglich der vom Acquirer vereinnahmten Gebühren und Kosten, die für ihn selber, den Issuer und die Kartenorganisation bestimmt sind. Die Höhe dieser Abgaben ist von diversen Faktoren abhängig: Debit- oder Kreditkarte, Branche und gesamtes Transaktionsvolumen des Händlers.

 

Kreditkarten

Anfang des bargeldlosen Zahlens

Bargeldloses Zahlen begann in der Schweiz vorab mit der Kreditkarte, deren Fokus anfänglich auf dem Einsatz im Ausland lag und sich mit der Zeit auch zu einem wichtigen Zahlungsmittel im Inland entwickelte. Kreditkarten verschaffen dem Endkunden die Möglichkeit –  wie der Name es bereits ausdrückt –, die Ware oder Dienstleistung auf Kredit zu kaufen. Ausserhalb der Schweiz standen die Bankchecks am Anfang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs – auch in der alltäglichen Verwendung an der Kasse des Einzelhandels. In der Schweiz hatten solche Checks nie diese hohe Bedeutung.

Debitkarten

Substitut von Bargeld

Im Gegensatz zur Kreditkarte beruht die Debitkarte auf dem Prinzip, dass der Kaufpreis zeitgleich mit der Transaktion dem Bankkonto des Karteninhabers belastet wird. Damit ist die Debitkarte am ehesten mit der Funktion des Bargelds vergleichbar. Die Anfänge der Debitkarte sind auf den Eurocheck und die EC-Karte zurückzuführen, wie sie noch in den 1980er-Jahren hierzulande verbreitet genutzt worden waren.

Die Schweiz ist ein Land der Barzahler. Dementsprechend war und ist die Debitkarte im Gebrauch und in der Akzeptanz viel stärker verbreitet als die Kreditkarte. Sie kann als das Volkszahlungsmittel bezeichnet werden.

Kartengebühren

Positionen des VEZ

Der VEZ und seine Mitglieder befürworten ein kostengünstiges, universell einsetzbares und sicheres Volkszahlungsmittel, mit dem ICT-basierte Kaufs-/Verkaufstransaktionen abgewickelt werden können. Die Kosten müssen verursachergerecht und im Quantitativen nachvollziehbar überwälzt werden. Die dank gesteigerter Volumina realisierten Skaleneffekte müssen sich zwingend in tieferen Transaktionskosten niederschlagen.

Angesichts der Duo- und Oligopole auf Seiten der Kartenorganisationen und der Kartenherausgeber ist es notwendig, die Kostenstrukturen regelmässig zu überprüfen, um das Entstehen von Monopolrenten zu verhindern. Diesbezüglich kommt den Wettbewerbsbehörden des In- und Auslandes eine herausragende Stellung zu.

Der VEZ plädiert deshalb

  • für die Deckelung der Interchange Fee (IF) auf Kredit- und Debitkarten, weil die Issuer mit den durch die Karten generierten anderen Einkommensströmen (Kreditgeschäft, Währungsgeschäft etc.) die Netzkosten mehr als decken,
  • für das Verbot neuer Gebühren, die auf den Transaktionen von Debit- und Kreditkarten erhoben werden,
  • für einen stärkeren Wettbewerb unter den Kartenorganisationen, Issuern und Acquirern,
  • für eine verursachergerechte Mit-Kostentragung durch den Endkunden, der in hohem Masse von der ihm durch die Debit- und Kreditkarten verschafften Convenience im Zahlungsverkehr profitiert,
  • bei der Gerätebeschaffung am Point of Sales (POS) für genügend lange Investitionszyklen zugunsten des Handels, der für die gesamten Aufwendungen aufkommen muss.

Interchange Fees (IF)

Die Interchange Fee (IF) ist eine auf der Kreditkarten-Transaktion erhobene, volumenabhängige Gebühr (Erhebung «ad valorem»), die vom Acquirer erhoben wird und dem Issuer zugute kommt. Ursprünglich wurde sie mit den Netzwerk-Kosten begründet.  Die IF ist seit langem Gegenstand mehrerer Verfahren vor Wettbewerbsbehörden des In- und Auslandes (EU, USA). Aus Sicht des Handels dient die IF in den meisten Fällen der Verbesserung der Marge der Issuer und lässt sich kostenmässig nicht bzw. kaum begründen. Im Verlauf der letzten Jahre konnte die IF in der Schweiz kontinuierlich gesenkt werden, dies auf Veranlassung der Wettbewerbskommission und auch auf Druck des Handels hin; aktuell beläuft sich die IF auf Kreditkarten im gewichteten Durchschnitt auf 0.44%. In der EU gilt ein Höchstsatz von 0.3%.

Auf Debitkarten-Transaktionen wurde lange keine IF erhoben. Mit der Einführung von V Pay, Visa Debit und Debit MasterCard wurde diesen für eine Einführungsphase das Erheben einer IF erlaubt. Diese Einführungsphase läuft demnach aus. Der VEZ geht davon aus, dass anschliessend die IF für diese Produkte reguliert wird. In der EU gilt ein Höchstsatz von 0.2%.

Andere Gebühren

Beim Endkonsumenten fallen die Jahresgebühren der Debit- und Kreditkarten an. Transaktionen im Ausland lösen sodann zusätzliche Bearbeitungsgebühren aus, die ebenfalls dem Endkonsumenten belastet werden.

Die Kosten der Datenübermittlung vom Händler zum Acquirer trägt in der Regel ebenfalls der Händler.

Andere Gebühren verteuern über die IF hinaus die kartenbasierten Transaktionen: So erhebt MasterCard auf der Debitkarte Maestro zwei Gebühren zur Finanzierung von Marketingmassnahmen und zur Abgeltung von Lizenzrechten. Auch dagegen wehrt sich der Handel.

Gesamtkosten der Debit- und Kreditkarten

Auf jeder Kreditkarten-Transaktion zahlt der Händler dem Acquirer eine «Merchant Service Charge» (MSC),  die prozentual auf dem Transaktionsbetrage berechnet wird. Die MSC beinhaltet nicht nur die erwähnte IF, sondern deckt die Kosten der Verarbeitung der Transaktion. Die Höhe der MSC ist abhängig von der Branche und von der Grösse des die Karte akzeptierenden Unternehmens. Generell beträgt sie einen Prozentsatz im einstelligen Bereich. Die MSC schmälert die Marge des Händlers, weil die Wettbewerbssituation nur in Ausnahmefällen die Überwälzung auf den Kunden erlaubt.

Anders als bei der Kreditkarte sind die Kosten einer Debitkarten-Transaktion nicht volumenabhängig, sondern werden pro Transaktion erhoben  (eine Ausnahme bilden die Gebühren bei Verwendung der Debitkarte im Ausland oder wenn in der Schweiz eine ausländische Debitkarte zum Einsatz kommt: In diesen Fällen wird die Gebühr auf dem Karten-Umsatz berechnet). Die Höhe der Verarbeitungsgebühr ist wiederum abhängig von der Branche und dem die Debitkarte akzeptierenden Unternehmen. Generell bewegen sich die Gebühren zwischen 10 und 40 Rappen/Transaktion.

In beiden Fällen kommen die Kosten der Datenübermittlung hinzu, die im Normalfall ebenfalls zulasten des Händlers gehen.